Unsere Therapieleistungen sind von den gesetzlichen Krankenkassen zugelassen und sind anerkannte Heilmittel. Auch Privatpatienten, Beihilfepatienten oder Patienten der Berufsgenossenschaft können in unserem Haus behandelt werden.
Der behandelnde Hausarzt oder Facharzt veranlasst die Therapie, nachdem die medizinische Notwendigkeit festgestellt wurde und stellt die erforderliche Verordnung aus.
Die Therapie kann in Form einer Einzelstunde oder in einer Kleingruppe erfolgen. Ausschlaggebend für die Therapieform ist das Störungsbild der Patienten. Über die Therapieform entscheidet der
verordnende Arzt.
Einigen Patienten ist es aufgrund ihrer Erkrankung nicht möglich, die Praxisräume aufzusuchen. Für diese Patienten, die aus medizinischen Gründen die Praxis nicht aufsuchen können, führen wir, bei ärztlicher Verordnung, selbstverständlich einen Hausbesuch durch.
Wir sind für Sie unterwegs: